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Brandschutz im Trockenbau: mit Feuerschutzplatten verkleideter Installationsschacht in einem Flur
Trockenbau, Decken, Gewerbeflächen

Brandschutz im Trockenbau in Berlin: Wände und Decken von F30 bis F90

Wir bauen Brandschutzwände, Schachtwände und Brandschutzdecken im Trockenbau in Berlin und Potsdam. Eine F90-Wand kostet laut Trustlocal 80–120 € je m² Wandfläche.

oder per E-Mail: kontakt@innenausbau-trockenbau-berlin.de

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Damit wir wissen, welche Regeln für die Fläche gelten.

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Wann soll es losgehen?

Damit wir den Termin planen können.

Wohin dürfen wir antworten?

Wir melden uns innerhalb eines Werktags und vereinbaren einen ersten Termin bei Ihnen auf der Fläche. Dieser erste Termin kostet nichts.

Telefon oder E-Mail — eines von beiden genügt, damit wir uns bei Ihnen melden können.

Oder rufen Sie an: 030 7566 9995, Mo–Fr 7–18 Uhr · oder per E-Mail:kontakt@innenausbau-trockenbau-berlin.de

Trennwände, Vorsatzschalen, Schachtwände und Decken mit Brandschutz bauen wir in Berlin und Potsdam im Trockenbau, jeweils nach dem geprüften System eines Herstellers. Für eine Trennwand in F 90 nennt Trustlocal 80 bis 120 € je m² Wandfläche (Stand Mai 2026). Das ist eine einzelne bundesweite Quelle, und sie sagt nicht, ob die Umsatzsteuer enthalten ist. Wände in F 30 und Brandschutzdecken rechnen wir nach dem System, das die Baugenehmigung oder Ihr Brandschutzplaner verlangt, weil es für sie keine belastbare Marktspanne gibt.

Brandschutz im Trockenbau heißt, dass eine Wand, eine Decke oder ein Schacht ein Feuer für eine festgelegte Zeit am Durchgang hindert. Gefordert wird das vor allem in Gewerbeflächen, Praxen und Büros, an Fluren, die als Rettungsweg dienen, und an Schächten, durch die Leitungen von Geschoss zu Geschoss laufen. Die Klasse wird als Buchstabe mit Zahl angegeben, wobei die Zahl die Minuten Feuerwiderstand nennt, also F 30 für feuerhemmend, F 60 für hochfeuerhemmend und F 90 für feuerbeständig.

Der erste Termin auf Ihrer Fläche kostet Sie nichts. Dabei klären wir, welche Klasse an welcher Stelle verlangt ist und ob es dafür schon eine Baugenehmigung oder ein Brandschutzkonzept gibt.

Feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig

Die Berliner Bauordnung teilt Bauteile nach ihrem Feuerwiderstand in drei Stufen ein (§ 26 Abs. 2 BauO Bln). Welche Prüfklasse zu welcher Stufe gehört, regelt die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 29. April 2026 in ihrem Anhang 4.

Stufe nach BauO Bln Klasse nach DIN 4102-2 Europäische Klasse für nichttragende Wände, die einen Raum abschließen
feuerhemmend F 30 (F 30-B) EI 30
hochfeuerhemmend F 60, ganz oder in den wesentlichen Teilen nichtbrennbar (F 60-A oder F 60-AB) EI 60
feuerbeständig F 90, ganz oder in den wesentlichen Teilen nichtbrennbar EI 90

Quelle: VV TB Bln vom 29.04.2026, Anhang 4, Tabellen 4.2.1A und 4.2.4.

Für tragende Wände, die zugleich einen Raum abschließen, heißt die europäische Klasse REI, etwa REI 30 für feuerhemmend. Bei den Baustoffen unterscheidet die Bauordnung in § 26 Abs. 1 nichtbrennbar, schwerentflammbar und normalentflammbar, und leichtentflammbare Baustoffe sind gar nicht zulässig.

Wo die Berliner Bauordnung Brandschutz verlangt

Im Innenausbau verlangt die Bauordnung Brandschutz vor allem an Trennwänden zwischen Nutzungseinheiten, an den Wänden notwendiger Flure und überall dort, wo Leitungen durch solche Bauteile laufen.

Bauteil Was gilt Rechtsgrundlage
Trennwand zwischen zwei Nutzungseinheiten, etwa zwei Büros oder Praxis und Wohnung Feuerwiderstand wie die tragenden Bauteile des Geschosses, mindestens feuerhemmend, bis zur Rohdecke geführt § 29 Abs. 2 bis 4 BauO Bln
Tür in einer solchen Trennwand feuerhemmend, dicht- und selbstschließend § 29 Abs. 5 BauO Bln
Wand eines notwendigen Flurs feuerhemmend, bis zur Rohdecke oder bis zu einer feuerhemmenden Unterdecke § 36 Abs. 4 BauO Bln
Bekleidungen und Unterdecken im notwendigen Flur aus nichtbrennbaren Baustoffen § 36 Abs. 6 BauO Bln
Leitungen durch Wände und Decken mit Feuerwiderstand nur mit Abschottung oder wenn keine Brandausbreitung zu befürchten ist § 40 Abs. 1 BauO Bln, MLAR

§ 29 gilt nicht für Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 und 2. In allen anderen Häusern richtet sich der Feuerwiderstand der Trennwand nach den tragenden Bauteilen des Geschosses. Diese sind in Gebäudeklasse 5 feuerbeständig, in Klasse 4 hochfeuerhemmend und in den Klassen 2 und 3 feuerhemmend (§ 27 Abs. 1, § 31 Abs. 1 BauO Bln).

Ein fünfgeschossiger Berliner Altbau liegt meist in Gebäudeklasse 5. Eine neue Trennwand zwischen zwei Gewerbeeinheiten muss dort deshalb in der Regel feuerbeständig sein und bis zur Rohdecke reichen, also über eine abgehängte Decke hinaus bis zur tragenden Decke. Abweichungen für den Bestand klärt ein Brandschutzplaner mit der Bauaufsicht des Bezirks.

Notwendige Flure in Büros und Praxen

Keine notwendigen Flure braucht es innerhalb von Wohnungen, innerhalb von Nutzungseinheiten bis 200 m² Brutto-Grundfläche und innerhalb von Büro- oder Verwaltungseinheiten bis 400 m² (§ 36 Abs. 1 BauO Bln). In größeren Einheiten sind die Flure, über die Rettungswege führen, notwendige Flure mit feuerhemmenden Wänden, und rauchdichte, selbstschließende Türen sollen sie in Abschnitte von höchstens 30 m Länge teilen. Wie eine Büroetage mit Besprechungsräumen und Fluren insgesamt geplant wird, steht beim Büroausbau in Berlin.

Geprüfte Systeme und der Nachweis

Eine Brandschutzwand erreicht ihre Klasse nur, wenn Profile, Plattentyp, Plattenlagen, Dämmung und Anschlüsse genau dem geprüften Aufbau entsprechen. Deshalb bauen wir jede Wand und Decke mit Brandschutz nach einem bestimmten System und schreiben es ins Angebot.

In Berlin ist die DIN 4102-4 in der Ausgabe Mai 2016 als Technische Baubestimmung eingeführt; sie beschreibt klassifizierte Wand- und Deckenaufbauten. Weicht der Aufbau eines Herstellers wesentlich davon ab, braucht er einen eigenen Nachweis. Für nichttragende Trennwände und Unterdecken mit Anforderungen an den Feuerwiderstand genügt dafür ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis, kurz abP (VV TB Bln, Teil C 4). Dieses Prüfzeugnis erteilt eine anerkannte Prüfstelle (§ 16a Abs. 3, § 19 Abs. 2 BauO Bln).

In den Systemen stecken meist Feuerschutzplatten, die nach DIN EN 520 als Typ DF bezeichnet sind, in feuchten Räumen die imprägnierte Variante DFH2. Nach dem Einbau bestätigt in der Regel der Betrieb, der gebaut hat, dass die Bauart dem Prüfzeugnis oder der Technischen Baubestimmung entspricht (§ 16a Abs. 5 in Verbindung mit § 21 Abs. 2 BauO Bln). Diese Übereinstimmungserklärung bekommen Sie von uns für jede Brandschutzwand und -decke, zusammen mit den Unterlagen des Systems.

leere Büroetage mit Glastrennwänden, Akustikdeckensegeln und großen Fenstern

Was Brandschutz im Trockenbau kostet

Eine Trennwand in F 90 kostet laut Trustlocal 80 bis 120 € je m² Wandfläche, eine Vorsatzschale mit Dämmung, Schall- oder Brandschutz laut Trustlocal bis rund 110 € je m² Wandfläche. Teurer werden Brandschutzbauteile durch zusätzliche Plattenlagen, Anschlüsse an Holzbalkendecken, Abschottungen für Kabel und Rohre, große Raumhöhen und Feuerschutztüren in der Wand.

Leistung Bezugsgröße Richtwert Quelle
Trennwand F 90 im Trockenbau je m² Wandfläche 80–120 € Trustlocal 05/2026, eine Quelle
Vorsatzschale mit Dämmung, Schall- oder Brandschutz je m² Wandfläche bis rund 110 € Trustlocal 05/2026, eine Quelle
Ständerwand doppelt beplankt mit Dämmung, ohne geprüfte Klasse je m² Wandfläche 60–100 € daibau 12/2025, Trustlocal 05/2026
Arbeitsstunde im Trockenbau je Stunde 45–70 € aroundhome, daibau, Blauarbeit
Wand F 30, Brandschutzdecke, Feuerschutztür, Abschottung je m² oder je Stück nach Angebot keine neutrale Marktspanne

Alle Werte sind bundesweite Richtwerte der Portale aus der Zeit von Dezember 2025 bis Juli 2026, und ob sie die Umsatzsteuer enthalten, lassen die Quellen offen. Was Ihre Wand kostet, steht mit Endpreis im schriftlichen Angebot, das Sie nach dem ersten Termin bekommen.

Der Abstand zur doppelt beplankten Wand ohne Klasse entsteht durch Feuerschutzplatten, die vom System vorgegebene Dämmung und die genaueren Anschlüsse an Boden, Decke und Nachbarwände.

Posten außerhalb des Quadratmeterpreises

Nicht im Quadratmeterpreis enthalten sind Feuerschutz- und Rauchschutztüren, Abschottungen für Kabel und Rohre, das Brandschutzkonzept eines Planers und der Anstrich. Muss eine alte Wand oder Decke vorher weichen, kommen Abbruch und Entsorgung als eigene Posten dazu.

Beispiel: Trennwand zwischen zwei Gewerbeeinheiten

Beispiel. In einem fünfgeschossigen Altbau wird eine Gewerbeetage in zwei Einheiten geteilt. Die neue Trennwand ist 5 m lang und reicht 3,50 m hoch bis zur Rohdecke, und sie soll in F 90 ausgeführt werden. Die Wandfläche beträgt 5 m × 3,50 m = 17,5 m², bei 80 bis 120 € je m² laut Trustlocal kostet die Wand also 1.400 bis 2.100 €. Nicht darin enthalten sind eine Feuerschutztür, falls die Einheiten verbunden bleiben sollen, und die Abschottung der Leitungen, die durch die Wand laufen.

Was kostet es bei Ihnen?

Die Zahlen oben sind Richtwerte. Was es bei Ihnen kostet, sagen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

Wann ein Brandschutzplaner dazukommt

Wie wir Brandschutzwände und -decken bauen

Bei Brandschutz steht vor dem Bau die Frage, welche Klasse an welcher Stelle verlangt ist. Danach gehen wir in sechs Schritten vor.

  1. Erster Termin. Wir sehen uns Fläche, vorhandene Wände, Decken und Leitungen an und fragen nach Baugenehmigung, Auflagen oder einem Brandschutzkonzept.
  2. Anforderungen klären. Aus diesen Unterlagen oder aus der Bauordnung ergibt sich, welche Klasse jedes Bauteil braucht; offene Fragen klären Sie oder Ihr Planer mit der Bauaufsicht.
  3. System und Angebot. Für jedes Bauteil wählen wir ein geprüftes System und schreiben Plattentyp, Lagen, Dämmung und Anschlüsse in das schriftliche Angebot.
  4. Abstimmung mit den Gewerken. Elektriker, Installateur und Lüftungsbauer legen ihre Leitungen, und wir stimmen mit ihnen ab, wo Durchführungen und Abschottungen sitzen.
  5. Bau nach System. Wir bauen Ständerwerk, Dämmung und Plattenlagen genau nach den Unterlagen des Systems und führen die Wände bis zur Rohdecke, wo es verlangt ist.
  6. Übergabe. Sie bekommen die Übereinstimmungserklärung und die Systemunterlagen, die Sie für Bauaufsicht, Vermieter und spätere Umbauten aufbewahren.

Planer und Fachbetriebe neben uns

Das Brandschutzkonzept für einen Sonderbau oder eine Nutzungsänderung erstellt ein Brandschutzplaner, und den Bauantrag reicht ein bauvorlageberechtigter Planer ein. Die Abschottung von Kabeln und Rohren übernimmt je nach System der Elektriker, der Installateur oder ein Fachbetrieb für Abschottungen, und wir stimmen die Reihenfolge mit ihnen ab. Unterdecken mit Brandschutz bauen wir auf derselben Art von Unterkonstruktion wie eine abgehängte Decke für Leitungen und Licht, nur mit Platten und Lagen nach dem geprüften System.

Wo wir Brandschutz im Trockenbau einbauen

Wir bauen Brandschutzwände und -decken in allen zwölf Berliner Bezirken und in Potsdam. Gefragt ist der Brandschutz vor allem in Gewerbeflächen von Geschäftshäusern und Altbauten, etwa beim Ausbau von Flächen in Berlin-Mitte oder in den Büro- und Ladenlagen von Charlottenburg-Wilmersdorf.

Hilfreich sind eine Baugenehmigung mit Auflagen, ein Brandschutzkonzept oder ein Grundriss, in dem die Klassen eingezeichnet sind. Schicken Sie diese Unterlagen mit ein paar Fotos der Fläche an kontakt@innenausbau-trockenbau-berlin.de oder über das Formular am Ende der Seite. Telefonisch erreichen Sie uns unter 030 7566 9995. Fehlen solche Unterlagen noch, klären wir beim ersten Termin, wer sie erstellt.

Häufige Fragen

Was kostet eine F90-Wand im Trockenbau?

Trustlocal nennt für eine Trennwand in F 90 im Trockenbau 80 bis 120 € je m² Wandfläche, Stand Mai 2026. Das ist eine einzelne bundesweite Quelle, die nicht angibt, ob die Umsatzsteuer enthalten ist. Türen, Abschottungen und das Brandschutzkonzept kommen als eigene Posten dazu.

Was bedeuten F30, F60 und F90?

Die Buchstaben-Zahl-Kombination nennt den Feuerwiderstand eines Bauteils nach der Prüfnorm DIN 4102-2, wobei die Zahl für Minuten steht. F 30 entspricht in der Berliner Bauordnung der Stufe feuerhemmend, F 60 hochfeuerhemmend und F 90 feuerbeständig. Für hochfeuerhemmend und feuerbeständig müssen die Bauteile ganz oder in den wesentlichen Teilen aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen.

Was ist der Unterschied zwischen F 90 und EI 90?

F 90 ist die Bezeichnung nach der deutschen Prüfnorm DIN 4102-2, EI 90 die europäische Klasse für nichttragende Wände, die einen Raum abschließen. Beide stehen nach der Berliner Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen für die Stufe feuerbeständig. Für tragende Bauteile, die zugleich einen Raum abschließen, heißt die europäische Klasse REI.

Wo brauche ich in Berlin eine Brandschutzwand?

Nach § 29 BauO Bln braucht es Trennwände mit Feuerwiderstand zwischen Nutzungseinheiten, etwa zwischen zwei Büros oder zwischen Praxis und Wohnung. Dazu kommen die Wände notwendiger Flure nach § 36 und Schächte, durch die Leitungen in andere Geschosse laufen. In Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 gilt § 29 nicht.

Muss eine Brandschutzwand bis zur Rohdecke gehen?

Trennwände zwischen Nutzungseinheiten müssen nach § 29 Abs. 4 BauO Bln bis zur Rohdecke reichen, im Dachraum bis unter die Dachhaut. Wände notwendiger Flure dürfen nach § 36 Abs. 4 an einer Unterdecke enden, wenn diese selbst feuerhemmend ist und einen vergleichbaren Raumabschluss bildet. Eine Trennwand zwischen Nutzungseinheiten läuft deshalb über einer abgehängten Decke bis zur Rohdecke weiter.

Braucht ein Büro einen notwendigen Flur?

Solange eine Büroeinheit höchstens 400 m² Brutto-Grundfläche hat, braucht sie nach § 36 Abs. 1 BauO Bln in ihrem Inneren keinen notwendigen Flur. Das gilt auch für Teile größerer Einheiten bis 400 m², wenn sie durch Trennwände abgeteilt sind und eigene Rettungswege haben. In größeren Büroflächen sind die Flure, über die Rettungswege führen, notwendige Flure mit feuerhemmenden Wänden.

Wer bestätigt, dass die Wand die Brandschutzklasse erreicht?

Die Klasse ergibt sich aus der Technischen Baubestimmung DIN 4102-4 oder aus dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis des Systems, das eine anerkannte Prüfstelle erteilt hat. Nach der Berliner Bauordnung bestätigt in der Regel der Betrieb, der die Wand gebaut hat, dass genau nach dieser Grundlage gearbeitet wurde. Diese Erklärung bekommen Sie von uns mit den Systemunterlagen.

Welche Gipsplatten werden für den Brandschutz verwendet?

Für Brandschutzsysteme werden meist Feuerschutzplatten eingesetzt, die nach DIN EN 520 als Typ DF bezeichnet sind. Für Räume mit erhöhter Feuchte gibt es die imprägnierte Feuerschutzplatte Typ DFH2. Welche Platte und wie viele Lagen nötig sind, schreibt das geprüfte System vor.

Wann brauche ich einen Brandschutzplaner?

Einen Brandschutzplaner brauchen Sie in der Regel bei Sonderbauten, etwa bei einer Gaststätte mit mehr als 40 Gastplätzen oder bei Büroräumen, die einzeln mehr als 400 m² Brutto-Grundfläche haben. Auch bei einer Nutzungsänderung oder bei Abweichungen im Bestand klärt ein Planer die Anforderungen mit der Bauaufsicht. Nach seinen Vorgaben bauen wir die Wände und Decken.

Dürfen Leitungen durch eine Brandschutzwand laufen?

Ja, aber nach § 40 Abs. 1 BauO Bln nur, wenn eine Ausbreitung von Feuer und Rauch ausreichend lange nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen dagegen getroffen sind. Die Ausführung regelt die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, die in Berlin Technische Baubestimmung ist. Ausgenommen sind unter anderem Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 und Leitungen innerhalb von Wohnungen.

Hände über einem unbeschrifteten Grundriss mit Zollstock und Bleistift
Unverbindlich, Antwort innerhalb eines Werktags

Ihr Ausbau in Berlin

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