Soziale Erhaltungsgebiete: Grundriss nur mit Genehmigung
Im sozialen Erhaltungsgebiet braucht eine bauliche Änderung an der Wohnung die Genehmigung des Stadtentwicklungsamts (§ 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB). Das gilt unabhängig von der Bauordnung, also auch für eine verfahrensfreie Trockenbauwand, und auch in leerstehenden oder selbst genutzten Eigentumswohnungen.
Berlin hat 82 soziale Erhaltungsgebiete, in denen etwa jede dritte Wohnung der Stadt liegt. Die meisten haben Mitte und Pankow mit je 14 Gebieten. In Friedrichshain-Kreuzberg sind es 11, in Marzahn-Hellersdorf gibt es keines.
| Bezirk |
soziale Erhaltungsgebiete |
| Mitte |
14 |
| Pankow |
14 |
| Friedrichshain-Kreuzberg |
11 |
| Neukölln |
10 |
| Tempelhof-Schöneberg |
10 |
| Charlottenburg-Wilmersdorf |
9 |
| Lichtenberg, Spandau, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick |
je 3 |
| Reinickendorf |
2 |
| Marzahn-Hellersdorf |
0 |
Stand der Straßenliste der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung: 21.02.2026. Ob Ihre Adresse betroffen ist, sehen Sie in dieser Liste auf der Seite zum sozialen Erhaltungsrecht.
Seit dem 18. April 2026 gilt die Verwaltungsvorschrift über die Genehmigungskriterien vom 07.04.2026. Danach sind Wohnungsteilungen und Zusammenlegungen nicht genehmigungsfähig, ebenso Grundrissänderungen, die nicht erforderlich sind. Als Grundrissänderung zählt auch, wenn Funktionsräume wie Küche oder Bad mit Wohnräumen getauscht werden.
Ein zusätzliches Bad, eine zusätzliche Dusche oder ein zweites WC sind ebenfalls nicht genehmigungsfähig, Ausnahmen gibt es im Einzelfall bei mindestens fünf Wohnräumen. Dasselbe gilt für besonders hochwertige Ausstattung wie eine Fußbodenheizung. Zu genehmigen ist dagegen, was eine Wohnung auf den zeitgemäßen Stand einer durchschnittlichen Wohnung bringt (§ 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB).
Instandhaltung, Instandsetzung und Änderungen der Ausstattung ohne bauliche Änderung brauchen keine Genehmigung. Die Verwaltungsvorschrift ersetzt keine Prüfung im Einzelfall, deshalb lohnt die Frage beim Bezirk vor der Planung. Was das für Wohnungen mit hohen Räumen und Holzbalkendecken bedeutet, steht unter Trockenbau im Altbau.